Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen AuVo Design, Ronald Vogel, Hauptstraße 26, 56357 Miehlen (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über:
- die Herstellung und den Verkauf bedruckter bzw. veredelter Textilien (z. B. T-Shirts, Hoodies, Arbeitskleidung),
- die Herstellung und den Verkauf bedruckter bzw. veredelter Werbe- und Geschenkartikel (z. B. Tassen, Kissen, Aufkleber u. Ä.),
- Fahrzeugfolierungen (Vollfolierung, Teilfolierung, Design-/Werbefolierung),
- Scheibentönungen an Kraftfahrzeugen,
- Werbebeschriftungen an Fahrzeugen und Schildern/Werbetafeln,
- sonstige Folierungsarbeiten.
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nachfolgend nicht nach Kundengruppen unterschieden wird.
(3) Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen; sie werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Auftragserteilung gültigen Fassung.
§ 2 Angebot, Auftragserteilung und Vertragsschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als „verbindlich“ gekennzeichnet.
(2) Der Kunde gibt durch Bestellung im Onlineshop, per E-Mail, mündlich oder durch Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags/Auftragsformulars ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Werk- bzw. Kaufvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Bestellung/den Auftrag ausdrücklich (z. B. per Auftragsbestätigung) oder konkludent durch Beginn der Ausführung annimmt.
(3) Bei individuell zu gestaltenden Produkten (Druckmotive, Folierungsdesigns, Beschriftungen) erhält der Kunde vor Produktionsbeginn in der Regel eine digitale Freigabevorlage (Proof/Layout). Erst nach schriftlicher oder in Textform (z. B. E-Mail) erteilter Freigabe durch den Kunden beginnt der Anbieter mit der Umsetzung. Der Kunde ist für die inhaltliche und optische Prüfung der Freigabevorlage (u. a. Rechtschreibung, Farben, Platzierung, Maße) allein verantwortlich.
(4) Änderungswünsche nach erteilter Freigabe, die zu einem bereits begonnenen oder abgeschlossenen Produktionsschritt führen, können zusätzliche Kosten verursachen; der Anbieter informiert den Kunden hierüber vorab.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung/Auftragserteilung vom Anbieter angegebenen Preise. Der Anbieter macht von der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG Gebrauch. Die angegebenen Preise sind daher Endpreise; eine Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen und nicht berechnet.
(2) Zusatzleistungen (z. B. individuelle Designentwicklung, Express-Bearbeitung, Anfahrt zu Fahrzeugarbeiten außerhalb des üblichen Radius, Demontage/Montage von Anbauteilen) werden gesondert berechnet, soweit nicht anders vereinbart.
(3) Bei Auftragserteilung kann der Anbieter eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswerts verlangen, insbesondere bei individuell angefertigten Produkten und bei Folierungs-/Beschriftungsaufträgen. Die Restzahlung ist bei Abholung, Lieferung bzw. Übergabe des Fahrzeugs fällig.
(4) Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (§ 288 BGB); die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 4 Liefer- und Ausführungsfristen
(1) Angegebene Liefer- und Fertigstellungstermine sind, sofern nicht ausdrücklich als „fix“ vereinbart, unverbindliche Richtwerte.
(2) Die Frist beginnt nicht vor vollständiger Klärung aller Ausführungsdetails, Eingang einer vereinbarten Anzahlung sowie – bei individuellen Produkten – Erteilung der Layout-/Designfreigabe durch den Kunden. Verzögerungen, die auf verspäteter Mitwirkung des Kunden beruhen (z. B. späte Freigabe, verspätete Fahrzeugübergabe), gehen nicht zulasten des Anbieters; die Frist verlängert sich entsprechend.
(3) Der Anbieter ist bei Vorliegen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferengpässen bei Vormaterial (Folien, Textilien, Rohlingen) oder sonstigen von ihm nicht zu vertretenden Umständen berechtigt, die Ausführung um die Dauer der Behinderung zu verschieben; er informiert den Kunden hierüber unverzüglich.
(4) Bei Versand von Waren trägt der Anbieter die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der Verschlechterung bis zur Übergabe an den Kunden, sofern es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt; bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen über.
§ 5 Besondere Bestimmungen für Textildruck und bedruckte Artikel
(1) Vorlagen und Motive. Der Kunde stellt für Druckaufträge geeignetes Bild-, Text- oder Vektormaterial in ausreichender Auflösung/Qualität bereit. Für Farbabweichungen, Unschärfen oder Qualitätsminderungen, die auf unzureichendem Ausgangsmaterial beruhen, haftet der Anbieter nicht.
(2) Rechte Dritter. Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung der von ihm bereitgestellten Motive, Logos, Marken und Texte berechtigt ist (Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) und stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Rechtsverletzung durch die vom Kunden gelieferten Inhalte resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Farb- und Maßabweichungen. Aufgrund unterschiedlicher Materialien, Druckverfahren (u. a. Digitaldruck, Siebdruck, DTF, Sublimation, Flexfolie), Bildschirmdarstellung und Chargen sind geringfügige Abweichungen bei Farbe, Kontrast und Platzierung gegenüber der digitalen Freigabevorlage technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich und zumutbar sind.
(4) Materialbeistellung. Stellt der Kunde eigene Textilien/Artikel zur Veredelung bereit, erfolgt dies auf sein Risiko. Der Anbieter prüft das Material nur auf offensichtliche, ohne Weiteres erkennbare Mängel (z. B. sichtbare Beschädigungen); für verdeckte Materialmängel (z. B. ungeeignete Gewebezusammensetzung für das gewählte Druckverfahren) haftet der Anbieter nicht.
(5) Mindestmengen und Nachbestellungen. Farbtongleichheit bei Nachbestellungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten kann herstellungsbedingt nicht garantiert werden.
§ 6 Besondere Bestimmungen für Fahrzeugfolierung, Scheibentönung und Werbebeschriftung
(1) Zulassungsrechtliche Hinweise. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich vor Beauftragung darüber zu informieren, ob die gewünschte Folierung, Scheibentönung oder Beschriftung mit den Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), etwaigen Eintragungspflichten sowie den Bedingungen seiner Kfz-Versicherung vereinbar ist. Der Anbieter berät hierzu nach bestem Wissen, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Zulässigkeit im Straßenverkehr oder die Eintragungsfähigkeit beim TÜV/einer Prüforganisation, sofern keine gesonderte schriftliche Zusage erfolgt. Für Scheibentönungen weist der Anbieter insbesondere auf die gesetzlichen Lichtdurchlässigkeitswerte (u. a. Windschutzscheibe sowie vordere Seitenscheiben) hin; die Auswahl einer im Ergebnis unzulässigen Tönungsstufe erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und in dessen Verantwortung, wenn der Anbieter zuvor auf die rechtliche Problematik hingewiesen hat.
(2) Fahrzeug- und Untergrundzustand. Die Qualität und Haltbarkeit von Folierungen, Beschriftungen und Tönungen hängt maßgeblich vom Zustand des Untergrunds (Lack, Scheibe, Material) ab. Für Schäden oder ein mangelhaftes Ergebnis, die auf einen bereits vorgeschädigten, porösen, zuvor reparierten, nachlackierten oder anderweitig ungeeigneten Untergrund zurückzuführen sind, haftet der Anbieter nicht, sofern der Mangel nicht bei fachgerechter Prüfung vor Auftragsbeginn erkennbar war und der Kunde hierauf hingewiesen wurde.
(3) Vorschäden und Dokumentation. Vor Beginn der Arbeiten wird der Fahrzeugzustand nach Möglichkeit gemeinsam mit dem Kunden begutachtet und vorhandene Schäden (Kratzer, Dellen, Lackschäden) dokumentiert (z. B. fotografisch). Für nicht dokumentierte, dem Anbieter nicht angezeigte Vorschäden übernimmt der Anbieter keine Haftung.
(4) Verfügbarkeit. Der Kunde stellt das Fahrzeug bzw. das zu bearbeitende Objekt (Schild, Werbetafel) fristgerecht, sauber (frei von grobem Schmutz, Wachs- oder Politurrückständen) und in fahrbereitem bzw. zugänglichem Zustand zur Verfügung. Etwaige Standzeiten oder Zusatzkosten aufgrund verspäteter oder unzureichend vorbereiteter Übergabe können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
(5) Pflege- und Handlungshinweise. Der Anbieter übergibt dem Kunden bei Fertigstellung Pflegehinweise (u. a. Handwäsche, Karenzzeit bis zur ersten Wäsche/Fahrzeugwäsche, geeignete Reinigungsmittel). Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Hinweise entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
(6) Demontage/Montage. Ist für die Ausführung eine Demontage von Anbauteilen, Leuchten, Griffen o. Ä. erforderlich, erfolgt dies, soweit im Angebot nicht anders ausgewiesen, gegen gesonderte Berechnung. Bereits vorhandene Verschleißerscheinungen an demontierten Teilen (z. B. brüchige Kunststoffclips) fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Anbieters.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde wirkt an der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung mit, insbesondere durch rechtzeitige Bereitstellung von Druckvorlagen, Layoutfreigaben, Fahrzeugpapieren (soweit für die Beurteilung von Sonderfällen erforderlich) sowie durch pünktliche Übergabe von Fahrzeug oder Material.
(2) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarten Fristen angemessen zu verlängern und hierdurch entstehende Mehrkosten (z. B. Standzeiten, Terminverschiebungen) in Rechnung zu stellen.
§ 8 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für Werk- und Kaufleistungen 12 Monate ab Ablieferung bzw. Abnahme, soweit gesetzlich zulässig; bei Verbrauchern gilt die gesetzliche Frist von 2 Jahren.
(2) Offensichtliche Mängel (z. B. Druckfehler, sichtbare Blasenbildung bei Folierung, falsche Farbe) sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung bzw. Fertigstellung, in Textform anzuzeigen; bei Unternehmern gilt zusätzlich die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB. Dies gilt nicht für die Geltendmachung von Mängeln durch Verbraucher, deren gesetzliche Rechte hiervon unberührt bleiben.
(3) Bei berechtigter, form- und fristgerechter Mängelrüge leistet der Anbieter nach seiner Wahl zunächst Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) geltend machen.
(4) Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung, Pflege entgegen den Pflegehinweisen, äußere Einwirkungen (z. B. mechanische Beschädigung, chemische Reinigungsmittel, Unfallschäden) oder normalen Verschleiß nach Übergabe zurückzuführen sind.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie im Rahmen einer etwaigen Garantieübernahme und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(5) Der Anbieter empfiehlt dem Kunden, für hochwertige Fahrzeugfolierungen und -beschriftungen vor Auftragsbeginn zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine eigene Fahrzeug- bzw. Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden während der Bearbeitung abdeckt.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Ware und verarbeitetes Material bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.
(2) Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Anbieters.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen (z. B. Bestellung über Online-Shop, Telefon, E-Mail) grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung mit Musterwiderrufsformular wird dem Verbraucher gesondert vor bzw. spätestens bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Dies betrifft insbesondere:
- individuell bedruckte Textilien und Werbeartikel nach kundenspezifischer Vorlage,
- individuell angefertigte Fahrzeugfolierungen, Beschriftungen und Scheibentönungen,
- sonstige nach Kundenwunsch angefertigte Folierungsarbeiten.
(3) Bei Vertragsschluss im stationären Geschäft, bei persönlicher Auftragsvergabe vor Ort (z. B. Fahrzeugannahme in der Werkstatt) oder bei sonstigen Verträgen außerhalb des Fernabsatzes besteht von vornherein kein gesetzliches Widerrufsrecht nach den §§ 312g ff. BGB.
Hinweis: Für Fernabsatzgeschäfte mit nicht individualisierter Standardware (z. B. Verkauf unbedruckter Lagerware) muss eine vollständige, separate Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular ergänzt werden – dies ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben und sollte anwaltlich geprüft werden.
§ 12 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Nähere Informationen ergeben sich aus der separaten Datenschutzerklärung des Anbieters, die auf dessen Website einsehbar ist bzw. auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt dies nur insoweit, als hierdurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht eingeschränkt werden.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht in diesen AGB oder gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
AuVo Design · Ronald Vogel · Hauptstraße 26 · 56357 Miehlen · 06772 498748 · info@auvo-design.de · www.auvo-design.de · Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet
Stand: 09/2026